Unfall? Was ist zu tun?

Ingenieurbüro Tiebel für Kfz-Schäden und -Bewertung

Die ersten Minuten nach dem Crash sind meist die wichtigsten: Die Beteiligten sind auf sich allein gestellt; die Polizei kommt – wenn überhaupt – erst viel später. Die beste polizeiliche Aufnahme nützt dann nichts mehr, wenn die Kollisionsstellung der Fahrzeuge nicht mehr nachvollziehbar ist und zunächst schaulustige Zeugen schnell das Weite gesucht haben. Daher sollten Sie im Fall der Fälle die folgenden Punkte beachten:

Sofort anhalten, Warnblinkanlage einschalten
Ruhe bewahren
Unfallstelle sichern (Warndreieck!), ggf. erste Hilfe leisten
Beweissicherung durch Fotos, Kreide, Ansprechen möglicher Zeugen
Unfallstelle räumen (Fahrbahnrand, Seitenstreifen)
ggf. Notarzt und Polizei rufen (Die Polizei ist in erster Linie zur Tatsachenfeststellung da und daher entbehrlich bei Einigkeit der Beteiligten sowie bei Schäden geringeren Umfangs ohne Personenschaden. Der europaweit einheitliche „Europäische Unfallbericht“ ist kein Schuldeingeständnis und bei sorgsamem Ausfüllen beider Beteiligten genauso gut wie ein Polizeiprotokoll!)
Tipp: Falls Ihr Unfallgegner flüchtet, vermeiden Sie eine gefährliche Verfolgungsjagd. Konzentrieren Sie sich auf das amtliche Kennzeichen, merken Sie sich Fahrzeugtyp und -farbe und suchen Sie sofort nach möglichen Zeugen. Schalten Sie sofort die Polizei ein!

Das sollten Sie immer im Fahrzeug haben:

Fotoapparat bzw. Smartphone
Kreide
Formular des Europäischen Unfallberichtes (beim ADAC oder Ihrer Versicherung erhältlich)

Das weitere Vorgehen:

Hat Ihr Unfallgegner am Unfallort angekündigt, Ansprüche geltend machen zu wollen, so sollten Sie Ihre Haftpflichtversicherung unverzüglich von dem Unfall in Kenntnis setzen. In der Regel genügt ein Anruf.

Bezüglich Ihrer eigenen Ansprüche verhandeln Sie niemals mit dem Unfallgegner direkt. Sie haben nach dem Gesetz einen Direktanspruch gegen dessen Kfz-Haftpflichtversicherer. Ob der Schädiger dann seinen Schadenfreiheitsrabatt einbüßt, ist nicht Ihr Problem. Das muss er im Innenverhältnis mit seiner Versicherung klären.

Die weitere Schadenregulierung birgt viele Risiken und kann sehr kompliziert sein, denn das deutsche Schadenersatzrecht ist gekennzeichnet durch einige wenige gesetzliche Regelungen, ergänzt durch eine unübersehbare Fülle von Rechtsprechung. Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs kann daher der Geschädigte im Rahmen der Haftung der Gegenseite auf deren Kosten einen Rechtsanwalt oder Rechtsbeistand mit der Abwicklung des Unfalles beauftragen.

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